Die meisten Überraschungen bei einer Photovoltaik-Anlage kommen nicht vom Dach, sondern aus dem Keller. Der Zählerschrank entscheidet, ob die Anlage einfach angeschlossen werden kann oder ob vorher ein neuer Schrank gesetzt werden muss. Das sollten Sie wissen, bevor Sie ein Angebot vergleichen – sonst vergleichen Sie zwei Angebote, von denen nur eines den Schrank enthält.
Warum der Zählerschrank überhaupt eine Rolle spielt
Mit der PV-Anlage ändert sich Ihr Hausanschluss: Strom fließt jetzt in beide Richtungen, es kommt ein neuer Zähler, oft ein Smart Meter und je nach Anlage eine Steuereinrichtung dazu. Wer am Zählerplatz etwas wesentlich ändert, muss diesen Teil nach den heute geltenden Regeln ausführen. Maßgeblich sind die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Ihres Netzbetreibers und die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100. Der Bestandsschutz Ihres alten Schranks gilt dann für den geänderten Teil nicht mehr.
Ob ein Umbau reicht oder ein neuer Schrank nötig ist, entscheidet am Ende nicht der Verkäufer, sondern der Zustand vor Ort und die Vorgaben des Netzbetreibers. Deshalb gehört der Blick in den Schrank vor das Angebot, nicht danach.
Sieben Anzeichen, die Sie selbst prüfen können
Öffnen Sie die Tür des Zählerschranks – nicht die Abdeckungen dahinter – und schauen Sie, was davon zutrifft:
- Schraubsicherungen vor dem Zähler. Sitzen als Hauptsicherung noch Schraubsicherungen (Porzellan-Einsätze mit Sichtfenster), ist der Schrank fast immer älter als die heutigen Regeln. Gefordert ist ein selektiver Hauptleitungsschutzschalter (SLS).
- Der Zähler hängt an drei Schrauben. Ältere Zähler sind mit Dreipunktbefestigung montiert. Für neue Zähler ist meist ein Zählerplatz mit Stecktechnik vorgesehen. Ob Ihr Netzbetreiber den alten Platz noch akzeptiert, regeln seine TAB.
- Kein freies Feld oben im Schrank. Neue Zählerschränke haben einen eigenen Bereich für Kommunikationstechnik (häufig „APZ-Feld“ genannt), in dem das Smart-Meter-Gateway Platz findet. Fehlt der Platz, muss erweitert oder getauscht werden.
- Kein Überspannungsschutz. Für neue Elektroinstallationen ist Überspannungsschutz seit einigen Jahren in der Regel vorgeschrieben. Bei der PV-Anlage kommt er ohnehin dazu – die Frage ist nur, ob er im alten Schrank Platz hat.
- Kein Platz für zusätzliche Geräte. Ein zweiter Zähler, der Anschluss für Speicher, Wallbox oder Wärmepumpe: Wenn schon heute jede Hutschiene voll ist, wird es eng.
- Holz- oder Pressplatte als Untergrund. Zählertafeln auf Holz oder alten Pressplatten sind ein deutliches Zeichen für einen sehr alten Aufbau. Bei sehr alten Platten kann Asbest verbaut sein – dann nichts anbohren, nichts abschrauben, sondern einen Fachbetrieb draufschauen lassen.
- Der Schrank ist deutlich älter als 15 Jahre. Das Alter allein ist kein Urteil. Aber je älter der Aufbau, desto wahrscheinlicher erfüllt er mehrere der Punkte oben nicht.
Faustregel: Treffen zwei oder mehr Punkte zu, rechnen Sie damit, dass ein neuer Zählerschrank Teil des Auftrags wird. Trifft keiner zu, ist ein Umbau oft ausreichend. Sicher ist es erst nach dem Blick vor Ort.
Was das für Ihr Angebot bedeutet
Angebote für PV-Anlagen unterscheiden sich häufig genau an dieser Stelle. Das eine enthält den Zählerschrank, das andere schreibt „Zählerschrank nach Aufwand“ oder erwähnt ihn gar nicht. Fragen Sie deshalb bei jedem Angebot ausdrücklich:
- Ist der Umbau oder Austausch des Zählerschranks enthalten – ja oder nein?
- Hat jemand den Schrank vorher gesehen, oder ist das eine Annahme?
- Was passiert, wenn der Netzbetreiber nach der Anmeldung mehr verlangt?
Ein Angebot ohne Blick in den Zählerschrank ist kein falsches Angebot – aber ein unvollständiges. Der Preisunterschied zwischen zwei Angeboten kann allein an diesem Punkt liegen.
So prüfen wir das vor dem Angebot
Bei uns gehört der Zählerschrank zur Aufnahme vor Ort, nicht zur Nachtragsliste. Wenn Sie vorab Zeit sparen wollen, reicht oft schon ein Foto:
- Zählerschrank-Tür öffnen, Abdeckungen dranlassen.
- Ein Foto vom ganzen Schrank, ein Foto vom Zähler mit Typenschild, ein Foto von den Sicherungen davor.
- Uns schicken oder beim Termin zeigen.
Daraus sehen wir in den meisten Fällen, ob ein Umbau reicht oder ein neuer Schrank fällig ist – und schreiben es dann so ins Angebot, dass Sie es vergleichen können.
Wichtig: Arbeiten am Zählerschrank und an allem vor dem Zähler darf nur ein eingetragener Elektrofachbetrieb ausführen. Abdeckungen bitte nicht selbst abnehmen.