Eine PV-Anlage ist nicht fertig, wenn die Module auf dem Dach liegen. Sie ist fertig, wenn der Netzbetreiber sie angeschlossen hat, der richtige Zähler sitzt und die Anlage im Marktstammdatenregister steht. Dazwischen liegen Formulare, Fristen und Wartezeiten, die Sie kennen sollten – auch, damit Sie wissen, was Ihr Fachbetrieb erledigt und was Sie selbst tun müssen.
Der Ablauf in fünf Schritten
| # | Schritt | Wer | Wann |
|---|---|---|---|
| 1 | Netzanschluss beim Netzbetreiber anfragen (Anschlussbegehren) | Fachbetrieb für Sie | vor der Montage |
| 2 | Montage und Inbetriebsetzung | Fachbetrieb | nach Rückmeldung bzw. Fristablauf |
| 3 | Fertigmeldung an den Netzbetreiber | Fachbetrieb | nach der Inbetriebsetzung |
| 4 | Zählerwechsel bzw. Zweirichtungszähler | Messstellenbetreiber | nach der Fertigmeldung |
| 5 | Registrierung im Marktstammdatenregister | Anlagenbetreiber (Sie) – wir helfen | innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme |
1. Anmeldung beim Netzbetreiber
Bevor die Anlage ans Netz geht, muss der Netzbetreiber prüfen, ob das Netz an Ihrer Stelle den Strom aufnehmen kann. Das Anschlussbegehren stellt in der Regel der Elektrofachbetrieb, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist.
Für die Bearbeitung gelten gesetzliche Fristen. Der Netzbetreiber muss unverzüglich einen Zeitplan nennen. Sind alle Unterlagen vollständig, muss er das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung spätestens nach acht Wochen vorlegen.
Vereinfachtes Verfahren bis 30 kW: Für Anlagen bis 30 kW an einem bestehenden Hausanschluss gilt seit dem Solarpaket I eine Frist von einem Monat. Meldet sich der Netzbetreiber innerhalb dieses Monats nicht, darf die Anlage angeschlossen werden.
2. und 3. Inbetriebsetzung und Fertigmeldung
Nach der Montage nimmt der Fachbetrieb die Anlage in Betrieb, misst sie durch und meldet sie beim Netzbetreiber fertig. Dazu gehören das Inbetriebsetzungsprotokoll, die Angaben zu Wechselrichter und Modulen und – falls vorhanden – zum Speicher.
4. Der Zähler
Für eine Anlage mit Einspeisung brauchen Sie einen Zähler, der in beide Richtungen misst. Den Wechsel übernimmt der Messstellenbetreiber – meist ist das der Netzbetreiber, es kann aber auch ein anderes Unternehmen sein. Hier entstehen in der Praxis die längsten Wartezeiten: Die Anlage ist fertig, aber der Zählertermin steht noch aus.
5. Marktstammdatenregister
Jede PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden – auch kleine Anlagen und auch ein Speicher. Die Frist beträgt einen Monat ab Inbetriebnahme. Verpflichtet ist der Anlagenbetreiber, also Sie. Wer die Registrierung versäumt, riskiert Sanktionszahlungen nach dem EEG.
Sie brauchen dafür: Datum der Inbetriebnahme, Leistung der Module und des Wechselrichters, Standort, bei Speichern die Kapazität. Wir geben Ihnen diese Angaben vollständig mit und gehen die Eintragung auf Wunsch mit Ihnen durch.
Wo Anlagen wochenlang liegen bleiben
- Unvollständige Unterlagen beim Anschlussbegehren – die Frist beginnt erst, wenn alles da ist.
- Der Zählertermin beim Messstellenbetreiber.
- Ein Zählerschrank, der nicht passt – fällt das erst bei der Fertigmeldung auf, beginnt die Planung von vorn. Deshalb prüfen wir ihn vor dem Angebot (siehe Ratgeber Zählerschrank).
- Vergessene Registrierung im Marktstammdatenregister.
Und das Finanzamt?
Für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gelten seit 2023 Steuerbefreiungen bei der Einkommensteuer, und für Lieferung und Montage gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Ob in Ihrem Fall trotzdem etwas zu melden ist, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung – wir beraten nicht steuerlich.