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Ablauf

Netzanmeldung und Marktstammdatenregister Schritt für Schritt

Welche Fristen gelten, wer was einreicht und an welcher Stelle Anlagen wochenlang liegen bleiben.

3 Min. LesezeitStand 01.10.2026Bäumer Energietechnik, Freudenberg
Werkbank mit technischen Unterlagen, Lageplan, Arbeitshandschuhen und Zollstock im Nachmittagslicht KI-generiert
Symbolbild, mit Künstlicher Intelligenz erzeugt. Es zeigt keine konkrete Anlage und kein Projekt des Betriebs.

Eine PV-Anlage ist nicht fertig, wenn die Module auf dem Dach liegen. Sie ist fertig, wenn der Netzbetreiber sie angeschlossen hat, der richtige Zähler sitzt und die Anlage im Marktstammdatenregister steht. Dazwischen liegen Formulare, Fristen und Wartezeiten, die Sie kennen sollten – auch, damit Sie wissen, was Ihr Fachbetrieb erledigt und was Sie selbst tun müssen.

Der Ablauf in fünf Schritten

#SchrittWerWann
1Netzanschluss beim Netzbetreiber anfragen (Anschlussbegehren)Fachbetrieb für Sievor der Montage
2Montage und InbetriebsetzungFachbetriebnach Rückmeldung bzw. Fristablauf
3Fertigmeldung an den NetzbetreiberFachbetriebnach der Inbetriebsetzung
4Zählerwechsel bzw. ZweirichtungszählerMessstellenbetreibernach der Fertigmeldung
5Registrierung im MarktstammdatenregisterAnlagenbetreiber (Sie) – wir helfeninnerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme

1. Anmeldung beim Netzbetreiber

Bevor die Anlage ans Netz geht, muss der Netzbetreiber prüfen, ob das Netz an Ihrer Stelle den Strom aufnehmen kann. Das Anschlussbegehren stellt in der Regel der Elektrofachbetrieb, der im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen ist.

Für die Bearbeitung gelten gesetzliche Fristen. Der Netzbetreiber muss unverzüglich einen Zeitplan nennen. Sind alle Unterlagen vollständig, muss er das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung spätestens nach acht Wochen vorlegen.

Vereinfachtes Verfahren bis 30 kW: Für Anlagen bis 30 kW an einem bestehenden Hausanschluss gilt seit dem Solarpaket I eine Frist von einem Monat. Meldet sich der Netzbetreiber innerhalb dieses Monats nicht, darf die Anlage angeschlossen werden.

2. und 3. Inbetriebsetzung und Fertigmeldung

Nach der Montage nimmt der Fachbetrieb die Anlage in Betrieb, misst sie durch und meldet sie beim Netzbetreiber fertig. Dazu gehören das Inbetriebsetzungsprotokoll, die Angaben zu Wechselrichter und Modulen und – falls vorhanden – zum Speicher.

4. Der Zähler

Für eine Anlage mit Einspeisung brauchen Sie einen Zähler, der in beide Richtungen misst. Den Wechsel übernimmt der Messstellenbetreiber – meist ist das der Netzbetreiber, es kann aber auch ein anderes Unternehmen sein. Hier entstehen in der Praxis die längsten Wartezeiten: Die Anlage ist fertig, aber der Zählertermin steht noch aus.

5. Marktstammdatenregister

Jede PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden – auch kleine Anlagen und auch ein Speicher. Die Frist beträgt einen Monat ab Inbetriebnahme. Verpflichtet ist der Anlagenbetreiber, also Sie. Wer die Registrierung versäumt, riskiert Sanktionszahlungen nach dem EEG.

Sie brauchen dafür: Datum der Inbetriebnahme, Leistung der Module und des Wechselrichters, Standort, bei Speichern die Kapazität. Wir geben Ihnen diese Angaben vollständig mit und gehen die Eintragung auf Wunsch mit Ihnen durch.

Wo Anlagen wochenlang liegen bleiben

Und das Finanzamt?

Für PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden gelten seit 2023 Steuerbefreiungen bei der Einkommensteuer, und für Lieferung und Montage gilt ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Ob in Ihrem Fall trotzdem etwas zu melden ist, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung – wir beraten nicht steuerlich.

Lieber kurz nachfragen?

Wir beantworten das am Telefon gern – oder Sie lassen sich mit dem PV-Check in zwei Minuten eine erste Einschätzung für Ihr Dach geben. Unverbindlich, ohne Adresse.

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Quellen und Stand

Stand 01.10.2026. Gesetze, Fristen und Vergütungssätze ändern sich. Im Einzelfall gelten die Vorgaben Ihres Netzbetreibers und die aktuelle Rechtslage. Keine Rechts- oder Steuerberatung.